Meine Einschätzung zum Silberpreis – So sparen Sie Steuern!
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Ihr Rendite-Report vom 12. April 2017


LESEN SIE JETZT:

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Aurelius: Was hinter dem Absturz steckt!

Liebe Leser,


vielleicht habt ihr ja vom Absturz der Aurelius-Aktie gehört. In den letzten zwei Wochen waren die Wirtschaftszeitungen und Börsenportale voll mit diesem Thema. An nur einem Tag brach der einstige Highflyer um 45 Prozent ein und damit hat damit seine Anteilseigner geschockt.


Die Beteiligungsgesellschaft Aurelius ist ein deutscher Nebenwert, der in keinem der großen Indizes vertreten ist. das Unternehmen brachte es aber vor dem Absturz auf einen Börsenwert von mehr als 2 Milliarden Euro. Kein kleiner Wert also.

 

Und nicht nur das: Mit einer Versechsfachung des Kurses in den letzten fünf Jahren gehört Aurelius zu den erfolgreichsten deutschen Aktien überhaupt. Jetzt wurde an einem einzigen Tag der Kursgewinn von zwei Jahren vernichtet. Aber langfristig bleibt die Entwicklung der Aktie dennoch phänomenal, wie Sie hier sehen können:

 

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Der lang anhaltende Aufwärtstrend der Aurelius-Aktie wurde

durch den Kurssturz jäh unterbrochen.

 


Short-Attacke auf Aurelius

 

Grund für den Kurssturz war kurz gesagt die "Short-Attacke" eines so genannten Leerverkäufers. Die US-Firma mit dem coolen Namen Gotham City Research hat in der Vergangenheit Betrugsfälle bei anderen Firmen aufgeklärt und besitzt deshalb einen guten Ruf in der Branche. Aber was machen Leerverkäufer überhaupt?


Sie leihen sich Aktien und verkaufen diese dann an der Börse. Ziel ist es, die Aktien wieder günstiger zurückzukaufen und dadurch einen Gewinn zu erzielen – nur auf die umgekehrter Art wie sonst üblich. Statt billig zu kaufen und teuer zu verkaufen wie normale Aktionäre, verkaufen Leerverkäufer teuer und kaufen dann billig zurück. Und das alles auch noch auf Kredit. Ein Bombengeschäft, wenn es funktioniert. Und bei Aurelius hat es funktioniert.

 

Leerverkäufer haben einen schlechten Ruf

 

Manch einer nennt dieses Verhalten Raubtierkapitalismus. Weniger weil es unlauter erscheint, vom Kurssturz einer Aktie zu profitieren, das machen viele, sondern weil Leerverkäufer nicht selten versuchen, die von ihnen ins Visier genommenen Unternehmen schlecht zu machen – also negative Propaganda zu betreiben.


Genauso ist auch Gotham City Research bei Aurelius vorgegangen. Das Researchhaus hat in großem Umfang Aktien von Aurelius leer verkauft und dann eine sehr negative Studie zum Unternehmen veröffentlicht. Klares Ziel: Die Aktie sollte in den Keller rauschen und bei Aurelius die Kassen klingeln lassen.

 

Ein höchst eigennütziges Verhalten, das nichts mit unabhängiger Anlegerinformation zu tun hat, aber ist es illegal? Das hängt vor allem davon ab, ob Gotham City mit seiner Einschätzung von Aurelius richtig liegt oder ob es eine gezielte Falschmeldung war.


Die extreme Abweichung zwischen dem Aktienkurs von Aurelius vor dem Absturz und dem von Gotham City in der Studie genannten Kursziel von 8,56 Euro weckt bei vielen sicher Zweifel an der Seriosität, bei mir auch. Können wirklich alle Anleger und Experten vorher so falsch gelegen haben?

 

Was sind die Vorwürfe von Gotham City?

 

Der Wert einer Beteiligungsgesellschaft ergibt sich aus den einzelnen Unternehmensbeteiligungen. Und deren Wert würde Aurelius in seinem Portfolio zu hoch ansetzen, und zwar erheblich zu hoch! Ob da etwas dran ist oder nicht, viele Anleger folgten jedenfalls offenbar der Warnung von Gotham City und haben die Aktie verkauft, ansonsten hätte es diesen Kurssturz nicht gegeben.


Im Tief fiel Aurelius bis auf 35 Euro und Gotham hat die Anteile mittlerweile zurückgekauft.
Eigentlich unlogisch, wenn die Experten von einem fairen Wert der Aktie von 8,56 Euro ausgehen.


Kennzahlen: Aurelius Equity Opportunities SE & Co. KGaA

 

WKN / ISIN:

A0JK2AB / DE000A0JK2A8

Marktkapitalisierung:

1,310 Mrd. EUR

Net Asset Value:

45,3 EUR je Aktie

Dividendenrendite 2017:

2,4%

 


Die deutsche Finanzaufsichtsbehörde BaFin prüft nun, ob hier strafbares Verhalten vorliegt. Meine Prognose: Dabei wird nichts herauskommen. Nicht weil die BaFin so schwach ist, sondern weil Beteiligungsgesellschaften schwer zu bewerten sind, wenn die Beteiligungen – wie bei Aurelius der Fall – nicht selbst an der Börse notiert sind.


Gotham City Research vertritt eine Meinung und kann diese begründen. Was nicht heißt, dass die Studie trotzdem falsch sein kann und nur das Ziel hatte, schnellen Gewinn zu erzielen.

 

Wo liegt das grundsätzliche Problem?

 

Das große Problem bei nicht-börsennotierten Beteiligungen ist: Es gibt keine Marktpreise, die Beteiligungsgesellschaft legt selbst fest, wie sie ihre Anteile bewertet.


Das wird natürlich nicht ausgewürfelt, sondern von Analysten und Wirtschaftsprüfern ermittelt, ist aber trotzdem zum Teil dem Gutdünken der Beteiligten unterworfen. Es gibt erheblichen bilanziellen Spielraum. Sind Beteiligungsgesellschaften also generell eine Gefahr für jedes Aktiendepot?

 

Man muss unterscheiden: Beteiligungsgesellschaft ist nicht gleich Beteiligungsgesellschaft. Berkshire Hathaway von Warren Buffett z.B. ist auch eine Beteiligungsgesellschaft. Aber es ist nicht denkbar, dass eine Analyse Berkshire Hathaway um 45 Prozent abstürzen lassen könnte.


Nicht weil Warren Buffet unfehlbar ist, sondern weil die meisten Beteiligungen an der Börse notiert sind, es also Marktpreise gibt. Bei nicht an der Börse notierten Beteiligungen ist es für Außenstehende dagegen schwer zu beurteilen, was diese und damit auch was die Beteiligungsgesellschaft selbst wert ist. Die Transparenz ist sehr viel geringer.

 

Investor AB ist ein positives Beispiel

 

Wie Sie vielleicht wissen, setze ich im Zukunftsdepot der Rendite-Spezialisten auch auf zwei Beteiligungsgesellschaften. Diese haben aber hauptsächlich börsennotierte Beteiligungen im Portfolio und sind daher viel transparenter als z.B. Aurelius. Und sie notieren unter ihrem Net Asset Value (NAV).


Als Net Asset Value bezeichnet man den aufsummierten Wert aller Beteiligungen. Bei der schwedischen Beteiligungsgesellschaft Investor AB sind die großen Beteiligungen sämtlich börsennotierte Unternehmen. Dadurch lässt sich zu jedem beliebigen Stichtag relativ genau der Wert der Investor AB Aktie ermitteln.

 

Als ich die Aktie im Dezember 2016 für das Zukunftsdepot gekauft habe, lag der NAV 18 Prozent unter dem aktuellen Kurs der Aktie. Für mich der wichtigste Grund für den Einstieg. Inzwischen haben wir 22 Prozent Kursgewinn erzielt und noch immer notiert die Aktie unter ihrem Net Asset Value.


Woran liegt das? Es gibt auch nicht-börsennotierte Beteiligungen bei Investor AB. Die Schweden haben allerdings angekündigt, die Transparenz zu erhöhen und Quartalsberichte für die nicht-börsennotierten Beteiligungen zu veröffentlichen. Das ist vorbildhaft!

 

Ist Aurelius jetzt ein Schnäppchen?

 

Aber zurück zu Aurelius. Ist die Aktie nach dem Kurssturz wieder kaufenswert, ergibt sich sogar eine einmalige Einstiegschance? Mein Kollege Armin Brack hat in einer ausführlichen Analyse die Vorwürfe von Gotham City genau unter die Lupe genommen und untersucht, was dran ist. Die gesamte Studie können Sie sich hier downloaden, eine empfehlenswerte Lektüre!

 

Ich fasse die Ergebnisse kurz zusammen: Viele Kritikpunkte von Gotham City sind gerechtfertigt, aber das Kursziel von 8,56 Euro ist nicht nachvollziehbar. Allein die liquiden Mittel von Aurelius belaufen sich schon auf 13 Euro je Aktie.


Allerdings hat Aurelius selbst den aufsummierten Wert seiner Beteiligungen mit 45 Euro je Aurelius-Aktie angegeben, die Aktie war vor dem Kurssturz also in jedem Fall überteuert. Auch ist es durchaus fraglich, ob der Wert der Beteiligungen wirklich 45 Euro je Aktie beträgt oder nicht deutlich tiefer liegt.

 

 

Mein Fazit:

 

Beteiligungsgesellschaften haben schon immer den Nachteil der Intransparenz. Wie schwer dieser Nachteil wiegt, hängt auch vom Management ab. Bei Investor AB z.B. steht Transparenz ganz oben auf der Agenda, bei Aurelius nicht.


Von einer raschen Kurserholung bis auf das alte Hoch sollten Sie beim einstigen Börsenstar also keinesfalls ausgehen. Es ist sogar ein weiterer Absturz denkbar. Aurelius ist für mich auch auf dem aktuellen Kursniveau nicht kaufenswert, es gibt bessere Alternativen.

 


Mein Tipp:

 

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Silber: Kurz vor dem Ausbruch?

 

Momentan treten die Edelmetallpreise ein klein wenig auf der Stelle. Das sollte Sie auch nicht weiter verwundern, schließlich machen sich Gold und Silber auf, ihre langfristigen Abwärtstrends in Angriff zu nehmen.


Genau dieser Kraftakt ist aber noch nicht gelungen und angesichts eines fast sechsjährigen Abwärtstrends müssen die Käufer durchaus mit etwas Gegenwind rechnen.

 

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Silber hat nach dem erfolgreichen Test der Unterstützung bei 17,00 USD

wieder zugelegt. Der Ausbruch nach oben ist aber noch nicht geschafft.



Silber ist einem langfristigen Kaufsignal übrigens näher als Gold.
Wird der Widerstand bei 18,60 US-Dollar überwunden und anschließend bestenfalls noch bestätigt per Wochen- und Monatsschlusskurs, dann sind weiter steigende Notierungen zu erwarten. Um dieses Vorhaben nicht zu gefährden, sollten die Käufer den Silberpreis nicht mehr unter 17 US-Dollar abrutschen lassen.

 
     
 


Verlustvortrag: Darauf müssen Sie achten!

 

Viele von Ihnen sitzen derzeit möglicherweise an ihrer Steuererklärung. Das ist kein Spaß, ich weiß, aber manchmal gibt es ja auch die Möglichkeit Steuern zu sparen. Aktienverluste steuerlich nicht verfallen zu lassen, zählt dazu. Vergessen Sie daher auf keinen Fall einen Verlustvortrag geltend zu machen! Das ist gar nicht schwer. Aber was steckt dahinter?

 

Zwar sollte ein längerfristiges Aktien-Investment in der Summe Gewinne bringen, aber das gilt nicht für jedes einzelne Engagement. Manchmal liegt man falsch und muss eine Aktie mit Verlust verkaufen. Bestenfalls haben Sie mit anderen Aktien Gewinne erzielt, dann werden Gewinne und Verluste steuerlich verrechnet. Das ist aber häufig nicht im gleichen Kalenderjahr der Fall.


Wenn die Verluste die Gewinne überwiegen, hält das Steuerrecht die Möglichkeit des Verlustvortrags bereit – der im übrigen nicht nur bei Aktiengeschäften zum Tragen kommt.

 

Verluste heute können Ihre Steuer in der Zukunft mindern

 

Der Verlustvortrag dient dazu, bereits vorhandene Verluste mit Gewinnen zu verrechnen, die allerdings erst für die Zukunft erwartet werden. Sie dürfen dabei nicht vergessen: Es geht um durch Verkauf realisierte Verluste, nicht um Kursverluste, die nur auf ihrem Depotauszug stehen!


Der Verlustvortrag führt dazu, dass Verluste, die Sie nicht mit Gewinnen im gleichen Kalenderjahr steuerlich verrechnen konnten, in einem zukünftigen Veranlagungszeitraum zu einer Verringerung der Steuer führen – vorausgesetzt Sie haben dann Gewinne erzielt.


Ein Verlustvortrag ist prinzipiell bei allen Einkunftsarten möglich, nicht nur bei Verlusten aus Aktiengeschäften. Sollten die Verluste aus einem Investment in Aktien resultieren und nach Einführung der Abgeltungssteuer (2009) entstanden sind, so haben Sie die Möglichkeit, den Verlustvortrag lebenslang durchzuführen.

 

Ich verdeutliche das einmal an einem Beispiel:

 

• Gewinne aus Aktieninvestments 2016: 4.000 Euro

• Verluste aus Aktieninvestments 2016: 7.000 Euro

• Saldo: 3.000 Euro Verlust

• Verlustvortrag ins Jahr 2017: 3.000 Euro


In dem Fall können Sie zwar den Großteil der Verluste mit Gewinnen verrechnen. Es bleibt jedoch ein Betrag von 3.000 Euro übrig. Dieser wird als Verlustvortrag ins aktuelle Jahr übertragen. Sollten Sie in diesem Jahr keine Gewinne erzielen, die Sie mit diesem Verlustvortrag verrechnen könnten, führen Sie die Prozedur einfach noch einmal durch. Sie nehmen also den Verlustvortrag ins nächste Steuerjahr mit.

 

Das sorgt häufig für Verwirrung:

 

Gewinne und Verluste aus Kapitaleinkünften dürfen Sie generell gegeneinander aufrechnen, das mindert die Abgeltungssteuer. Einschränkung dabei: Verluste aus Aktiengeschäften dürfen nur mit Gewinnen aus Aktiengeschäften verrechnet werden, nicht aber mit anderen Kapitaleinkünften wie z.B. Zinsen und Dividenden. Auch Gewinne aus dem Verkauf von Fonds, ETFs, Derivaten und anderen Anlageprodukten dürfen nicht mit Verlusten aus Aktiengeschäften verrechnet werden.


Anders verhält es sich mit Gewinnen aus Aktiengeschäften: Diese werden mit Verlusten aus anderen Kapitalanlagen, z.B. Fonds, ETFs, Derivaten oder CFDs verrechnet.

 

 

So funktioniert es in der Praxis:

 

Der Verlustvortrag wirkt komplizierter als er ist. Keine Angst: Die korrekte Verrechnung von Gewinnen und Verlusten nimmt Ihre Depotbank automatisch vor. Auch um die genaue Höhe des steuerlichen Vortrags von Aktienverlusten oder anderen Verlusten aus Kapitalvermögen müssen Sie sich nicht selbst kümmern, das macht das Finanzamt für Sie.


Wenn Sie also 2015 einen Verlust z.B. mit Aktien gemacht haben, dann haben Sie mit ihrem Steuerbescheid für 2015 auch einen "Feststellungsbescheid" zum Verlustvortrag erhalten. Möglicherweise haben Sie 2016 mit Aktien Gewinne erzielt, so dass der Verlustvortrag aufgebraucht wurde.


Wenn das nicht der Fall war, dann müssen Sie bei Ihrer Steuererklärung für 2016 in Zeile 1 das Feld "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" ankreuzen und in Zeile 80 das entsprechende Häkchen setzen. Dazu gehört die entsprechende Anlage, in dem Fall die für Einkünfte aus Kapitalvermögen KAP.


Aber bitte nicht vergessen: Das sind allgemeine Informationen, ich bin kein Steuerberater. Wenn Sie sich unsicher sind, fragen Sie einen Steuerberater oder direkt beim Finanzamt nach.



Ihr

Lars Erichsen

Chefredakteur Rendite-Report

www.rendite-report.de

 
 

ATLAS Research GmbH · Dollgasse 13 · 97084 Würzburg ·
Geschäftsführer: Stefan Böhm, Dr. Detlef Rettinger – UST-ID-Nr. DE 175922139 ·
Sitz: Würzburg – HRB 5416 · Gerichtsstand Würzburg


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