Ihre Finanzen 2019!
Im Jahr 2019 gibt es für Sparer, Anleger und Arbeitnehmer weniger Änderungen als 2018. Trotzdem ist einiges dabei, das Sie wissen sollten: So kommt Arbeitnehmern die Senkung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung auf 2,6% zugute – insgesamt bedeutet das eine Entlastung um sechs Mrd. Euro.
Darüber hinaus werden die Zusatzbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung ab 2019 zu gleichen Teilen von Arbeitnehmer und Arbeitgeber gezahlt – und nicht mehr von den Versicherten alleine. Auf der anderen Seite steigen die Beiträge zur Pflegeversicherung wegen der Pflegereform um 0,3 Prozentpunkte auf 2,85%. Trotzdem wird unter dem Strich mehr Geld auf dem Konto bleiben.
Familien werden stärker gefördert bzw. entlastet
Durch das so genannte Familienentlastungsgesetz sollen Familien mit Kindern unterstützt werden. Einerseits steigt das Kindergeld um etwa 5%, andererseits wird der steuerliche Kinderfreibetrag erhöht.
Auch der für alle geltende Grundfreibetrag – erst darüber hinaus gehendes Einkommen muss versteuert werden – wird 2019 von 9.000 auf 9.168 und 2020 auf 9.408 Euro angehoben. Toll oder? Genauer betrachtet sind das aber nur 4,5% in zwei Jahren. Bei einer Inflationsrate von aktuell 2,5% pro Jahr, heißt das unter dem Strich einmal mehr, dass der Grundfreibetrag – wie auch Stufentarif – mit der Inflation bestenfalls Schritt hält.
Löhne und Renten steigen kräftig
Löhne und Gehälter in Deutschland steigen so stark wie seit 2011 nicht mehr, auch die Inflation hat angezogen. Das hat zahlreiche Folgen: So gibt es z.B. auch eine kräftige Rentenerhöhung um voraussichtlich +3,2%.
Der Mindestlohn steigt ebenso wie die z.B. die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung, und zwar voraussichtlich auf 80.400/73.800 Euro (West/Ost). Immerhin steigt auch der steuerliche Sonderausgaben-Abzug, den Sie bei einer Basisrente geltend machen können.
Immobilienbesitzer müssen Energieausweise erneuern
Gut für Arbeitnehmer: Wer ab 2019 einen Arbeitsvertrag mit Teilzeit abschließt, erhält ein Rückkehrrecht auf eine Vollzeitstelle. Allerdings ist das an Bedingungen geknüpft. So muss das betroffene Unternehmen mehr als 45 Mitarbeiter haben – und bei 45 bis 200 Mitarbeitern muss die Geschäftsführung dieses Recht nur einem von 15 Mitarbeitern gewähren.
Für Immobilienbesitzer wichtig: Energieausweise für Gebäude, die verkauft, vermietet oder verpachtet werden, sind seit 2008 bzw. 2009 Pflicht. Sie gelten aber nur für 10 Jahre, daher müssen viele Energieausweise 2019 erneuert werden. Informieren Sie sich aber genau, ob das auf Sie zutrifft und was genau zu tun ist. Hier finden Sie weitere Informationen dazu.
Weitere Änderungen
Ab Mai 2019 soll es nach dem Ende der Roaming-Gebühren eine weitere Verbesserung für Mobilfunkkunden geben: Gespräche sollen dann nicht mehr als 19 Cents pro Minute kosten dürfen. Noch ist aber offen, ob es so kommt.
Vor allem wegen steigender Netzgebühren wird für viele Kunden der Preis für Erdgas 2019 deutlich steigen – bisher wurden Preiserhöhungen von im Durchschnitt 7% angekündigt. Die regionalen Unterschiede sind aber enorm.
Die 500-Euro-Scheine werden abgeschafft. Bevor Sie jetzt aber gleich die Geldbündel aus Ihrem Kopfkissen holen und zum Umtausch auf die Bank laufen: Die 500-Euro-Scheine verlieren nicht ihre Gültigkeit, aber es werden ab 2019 keine neuen mehr gedruckt. Und wenn ein alter Schein ins Zahlungssystem zurückfließt, also bei einer Bank landet, dann wird er nicht wieder ausgegeben.
Das Beste kommt zum Schluss
2019 gibt es mehr Brückentage! Warten Sie nicht zu lange mit Ihrer Urlaubsplanung. Wenn Sie Arbeitnehmer sind, sollten Sie sich 2019 rechtzeitig einige der vielen Brückentage als Urlaubstage sichern – selbstverständlich in Absprache mit den Kollegen.
Christi Himmelfahrt am 30. Mai fällt zwar wie immer auf einen Donnerstag und bietet sich für ein langes Wochenende an, aber auch den 1. Mai – einen Mittwoch können Sie nutzen um mit zwei Urlaubstagen fünf Tage frei zu nehmen. Der 1. Oktober fällt ebenfalls günstig auf einen Donnerstag.
Der Reformationstag (Donnerstag) und Allerheiligen (Freitag), die jeweils nicht in allen Bundesländern Feiertage sind, sind ebenfalls als Brückentage geeignet. Die Weihnachtsfeiertage schließlich fallen auch 2019 auf Wochentage.
Video-Tipp
Ausblick 2019
Das Börsenjahr 2019: Werden die Aktienmärkte einbrechen oder
eröffnen sich gute Einstiegschancen – und wenn ja, wo?
Gerhard Heinrich hebt in seinem Ausblick vor allem die Schwellenländer-Börsen hervor und stellt sie dem US-Aktienmarkt gegenüber, der 2018 der große Outperformer war:
→ Hier geht’s zum Video...
Herzliche Grüße und bis kommende Woche
Ihr
Lars Erichsen
Chefredakteur Rendite-Report
www.rendite-report.de
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